Quelle: H. M. Strassburg (in der Vorstands-Sitzung der DGSPJ am 25.6.2004 verabschiedet)

"Das Krankheitsbild der sog. Infantilen Zerebralparese (ICP) wird in der Leitlinie Q6 der Gesellschaft für Neuropädiatrie ausführlich in Bezug auf Ätiologie, Pathogenese und klinisch-neurologische Befunde abgehandelt. Da es sich hierbei aber auch beispielhaft um eine Erkrankung unterschiedlicher Organ- und Funktionssysteme handelt, geht diese Leitlinie mehr auf ganzheitliche Behandlungs- und Betreuungskonzepte aus sozialpädiatrischer Sicht ein. Ziele sozialpädiatrischer Behandlungsmaßnahmen bei chronischen Krankheiten und Behinderungen sind, wenn möglich, kausale Heilung, sonst Linderung und Vorbeugung von Komplikationen sowie die Verbesserung der Lebensqualität und die Stärkung des Selbstwertgefühles, der Selbstbestimmung, der Partizipation und der psychischen Adaptation des Kindes bzw. Jugendlichen und seiner Familie. Eine kausale Heilung ist bei einer Zerebralparese nicht möglich, allerdings können zur Linderung und Vorbeugung sekundärer Komplikationen sehr unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt werden. Bereits mit einfachen Mitteln können z.T. deutliche Verbesserungen erreicht werden, andererseits kann es aber trotz intensiver Anstrengungen zu einer Persistenz der Symptome bzw. zu einer Symptomverschlechterung und zum Auftreten neuer Komplikationen kommen. Grundlage jeder Therapiemaßnahme aus sozialpädiatrischer Sicht ist die multimodale Diagnoseerstellung, z.B. entsprechend dem Altöttinger Papier, die wiederum auf der ausführlichen Anamnese, der klinischen Untersuchung, zusätzlicher apparativer, klinisch-chemischer, u.U. molekulargenetischer, psychometrischer und anderer Methoden beruht. In der multimodalen sozialpädiatrischen Diagnostik werden folgende Bereiche berücksichtigt: