Quelle: DGSPJ (ohne Nennung der AutorInnen und Datum)

"Unter Intelligenzminderung wird die stagnierende oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten verstanden, wovon insbesondere Fertigkeiten der Kognition, der Sprache, der Anpassungsfähigkeit an alltägliche Aufgaben sowie soziale Funktionen betroffen sind. Synonym verwendet werden die Begriffe „Geistige Behinderung“ und „Mentale Retardierung“ , wobei der letztgenannte - in Anlehnung an den Begriff „mental retardation“ in der englischsprachigen Literatur – nicht nur eine Verzögerung im Verlauf der geistigen Entwicklung bezeichnet, sondern auch deren letztendliches Ergebnis, die definitive Intelligenzminderung.

Intelligenz ist ein komplexes Phänomen, das sich aus einer großen Zahl spezifischer Fertigkeiten zusammensetzt. Diese Fertigkeiten können durch entsprechende psychometrische Verfahren (Intelligenztests) überprüft und gemessen werden. Unter Bezugnahme auf die Normalverteilung der Messwerte kann aus einem individuellen Testergebnis ein Intelligenzquotient (IQ) bestimmt werden. Aus Gründen der Praktikabilität wird die Höhe des IQ als hauptsächliches Kriterium des Schweregrads einer Intelligenzminderung verwendet. Wenn man berücksichtigt, dass ein IQ in nicht unerheblichem Ausmaß von der Konstruktion und inhaltlichen Ausrichtung des verwendeten Tests sowie von der Testsituation abhängt, also intraindividuell keine absolute Größe ist, und dass darüber hinaus soziale und emotionale Kompetenzen im IQ nicht berücksichtigt werden, dann wird deutlich, dass der IQ ein ziemlich reduktionistisches Kriterium bei der Klassifikation der Ausprägungsgrade einer Intelligenzminderung ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die ermittelten individuellen IQ-Werte an der jeweiligen Normierungsstichprobe eines Intelligenztests orientieren, und dass die Normwerte sich im Laufe von Jahren durch zivilisatorische und andere soziale Einflüsse verändern, so dass alle psychometrischen Verfahren von Zeit zu Zeit neu normiert werden müssen." (...)