Quelle: H. Rosenkötter (2004 verabschiedet vom Vorstand der DGSPJ)

"Der Begriff der umschriebenen Entwicklungsstörung geht von isolierten und umschriebenen Funktionsstörungen im Laufe einer kindlichen Entwicklung aus, deren Grundlage im wesentlichen eine Funktionsstörung des Zentralnervensystems ist, die zu einer Störung der Informationsverarbeitung führt. Die Leistungsschwäche des Kindes liegt testdiagnostisch in dem beeinträchtigten Teilbereich mindestens 1,5 Standardabweichungen unter seiner individuellen Intelligenz. Der Begriff der umschriebenen Entwicklungsstörung wird heute weitgehend mit dem Begriff der Teilleistungsstörung gleichgesetzt, unter dem R. Lempp und J. Graichen den Teil einer komplexen Funktion des Gehirns verstanden, der der erfolgreichen Anpassungsleistung des Zentralnervensystems dient. Damit war die Annahme impliziert, dass es mehrere Ebenen von kognitiven Funktionen und Lernvorgängen gibt, die in der Informationsaufnahme, -verarbeitung und -ausgabe parallel arbeiten und sich mit Hilfe von Rückmeldesystemen gegenseitig beeinflussen. Bei einer Teilleistungsschwäche und Teilleistungsstörung können mehrere dieser Funktionen betroffen sein, zumal sie nicht isoliert voneinander funktionieren. Der Entwicklungsbegriff legt nahe, dass die Störung nur transitorisch ist. Er schließt aber nicht aus, dass eine solche Schwäche oder Störung vollständig oder abgeschwächt bis in das Erwachsenenalter persistiert." (...)