Quelle: ohne Nennung von AutorInnen und Datum (www.dgspj.de/)

"Der Begriff der auditiven Wahrnehmungsstörung ist, wie auch die allgemeine Bezeichnung der "Wahrnehmungsstörungen", unscharf definiert und nicht allgemein anerkannt. Eine auditive Wahrnehmungsstörung ist als Teilleistungsstörung zu verstehen und wird heute meist als "zentrale auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung" bezeichnet, wobeieine enge Beziehung zwischen Perzeption und Kognition besteht. Eine relative Störung der auditiven Wahrnehmung äußert sich in einer Beeinträchtigung kommunikativer Funktionen, z.B. der Lautsprache, der Schriftsprache, dem Verstehen und Umsetzen akustischer Informationen. Bei den viel häufiger vorkommenden mentalen Entwicklungsstörungen, z.B. den verschiedenen Schweregraden der Intelligenzminderung und den Lernstörungen sowie den Störungen der Aufmerksamkeit kann die Überprüfung der auditiven Wahrnehmung zu auffälligen Ergebnissen führen. In diesen Fällen sollte aber die übergeordnete Störung als Diagnose verwendet werden. Bisher ist in der ICD-10-Klassifikation weder der Begriff der "auditiven Wahrnehmungsstörung" noch der "zentralen auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung" berücksichtigt. Es wäre sinnvoll, wenn die Möglichkeit eines Zusatzes "... auf der Grundlage einer auditiven Wahrnehmungsstörung" bei der Diagnoseklassifikation von Sprach-, Lese- und Rechtschreibstörungen verwendet werden könnte. Nach der Literatur wird eine Prävalenz von max. 2-3% bei Kindern nach dem 6. Lebensjahr angenommen. Als Ursachen für eine auditive Wahrnehmungsstörung werden genetische Dispositionen und Hirnläsionen verschiedener Genese diskutiert, z.B. intrauterine Schädigung durch Alkohol, tuberöse Hirnsklerose, Enzephalitis bei Virusinfektion oder Ischämien unterschiedlicher Genese. Außerdem sind wiederholte periphere Hörstörungen, z.B. durch rezidivierende Otitiden, zu berücksichtigen." (...)