Quelle: U. Thyen, B. Herrmann, R. Frank, 2008
"Sowohl bei der emotionalen als auch bei der körperlichen Kindesmißhandlung, bei der emotionalen und der körperlichen Vernachlässigung sowie der sexuellen Mißhandlung werden intra- und extrafamiliäre Formen unterschieden. Formen extrafamiliärer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche:
- Kinder und Jugendliche als Kriegsteilnehmer
- Kinderhandel einschließlich illegaler Adoption
- Prostitution von Kindern und Jugendlichen
- Pornographie unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Ausnützung durch Pädophile
- Sexuelle Belästigung durch Nicht-Familienmitglieder, Exhibitionismus
- Vergewaltigung und Tötung von Kindern
- Kindesentführung
- Gewalt gegen Kinder in Institutionen
- Vorenthalten von Erziehung und Bildung
- Vorenthaltung von gesundheitlicher Fürsorge
Der Schwerpunkt dieser Leitlinie liegt im Bereich der intrafamiliären Formen von Gewalt gegen Kinder. Diese beschreiben eine Störung der Eltern-Kind-Beziehung, die zu erkennbaren gesundheitlichen, d.h. seelischen oder körperlichen Folgen beim Kind führt. Mißhandlung als aktive Form und Vernachlässigung als passive Form schädigenden elterlichen Verhaltens kommen häufig gleichzeitig vor." (...)